Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Fa. Event- und Werbepartner

§ 1 Geltungsbereich

Vertragsgegenstand sind die angebotenen Leistungen. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit einer mündlichen bzw. schriftlichen Bestätigung durch uns über die Leistung gemäß unserem Angebot zustande. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Definition der Dienstleistung

Event- und Werbepartner erbringt den Organisatorischen, Zeitnahme-, und Datenservice für Sportveranstaltungen. Dafür erforderliche Technik und Bedienpersonal werden durch Event- und Werbepartner bereitgestellt. Der Umfang der Dienstleistung beschränkt sich auf die vereinbarten Leistungen.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Event- und Werbepartner bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen und Hilfsmittel:

1. Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes

2. Ansprechpartner für organisatorische und technische Abläufe (evtl. freiwillige Helfer beim manuellen Erfassen der Starter, Eingabe von Nachmeldungen, Verteilung von Listen) entsprechend der Vereinbarung

3. geeignete Räumlichkeiten zur Erbringung der Dienstleistung

4. technische Infrastruktur und Kommunikationsmedien (Stromversorgung einschließlich Sicherungen, Analog-/ISDN-Telefonleitung) entsprechend der Vereinbarung

5. Einbeziehung von Event- und Werbepartner  in die organisatorischen Abläufe im Vorfeld und während der Veranstaltung (Koordination von Auf- und Abbau, unverzügliche Kommunikation im Falle von Verzögerungen, Absagen, Regeländerungen usw.)

6. Bereitstellung der erforderlichen Hotelzimmer und Verpflegung entsprechend der Vereinbarung.

§ 4 Ausfall von Veranstaltungen

Sollten trotz abgeschlossenem Vertrag Veranstaltungen aus technischen, organisatorischen, wetterbedingten oder jeglichen anderen Gründen einschließlich Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen: Der Kunde ist verpflichtet, Event- und Werbepartner unverzüglich nach Bekannt werden der ausfallenden Veranstaltung und ggf. im Vorfeld frühestmöglich zu informieren, sobald sich ein konkretes, unerwartetes Ausfallrisiko abzeichnet. Stornierungsgebühren und – Bedingungen

Onlineanmeldung inkl. Erstellung und Pflege   50%   

Aktuelle Online - Startlisten                              50%

Leihgebühr Transponderanlage                         50%      

Rückabwicklung   Startgelder                            50,00 €

Beauftragte Lieferungen                                    100%

Ausfallentschädigung                                         10% abzgl. berechnete Beträge von Angebot  oder Vorjahresrechnung

weiteres nach Bestellugg. Zzgl. Evtl. Kosten von raceresult. 

ggf. teilweise Verrechnung bei verfügbarenm Ersatztermin im selben Jahr!

§ 5 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung von Event- und Werbepartner unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Eingriffe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und – echnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw.

§ 6 Garantie und Haftung

Die Dienstleistung durch Event- und Werbepartner wird stets mit größtmöglicher Sorgfalt, unter Berücksichtigung aller vereinbarten Parameter und unter Einsatz entsprechend geschulten und qualifizierten Personals erbracht. Event- und Werbepartner haftet ausschließlich für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Diese und alle sonstigen in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch sinngemäß für auf Seiten von Event- und Werbepartner handelnde Personen. In keinem Falle haftet Event- und Werbepartner  für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Für Schäden Dritter, die aufgrund deren unsachgemäßer oder unbefugter Handhabung unserer Technik entstehen, Event- und Werbepartner in keinem Fall. Weiterhin übernimmt Event- und Werbepartner keine Gewährleistung, wenn die Nichtbeachtung von Empfehlungen und Hinweisen seitens des Kunden (z.B. Stromversorgung) zu Ausfällen oder Mängeln führt. Der Kunde muss Mängel in der erbrachten Dienstleistung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung, anzeigen. Die maximale Haftpflicht beschränkt sich auf die Auftragssumme.

§ 7 Gewerbliche und Urheberrechte

Event- und Werbepartner  behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund des Wettbewerbsrechtes oder anderer Gesetze zustehenden Rechte vor, welche die Software, Datenbanken und Teile davon schützen. Dies gilt auch, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, für Rechte an veröffentlichen Texten und Inhalten des im Rahmen der Dienstleistung produzierten Outputs, am Design von Webseiten, Logos usw. Unzulässig ist, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, das Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der von Event- und Werbepartner produzierten Daten in irgendeiner Form. Jede in diesen AGB nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Genehmigung von Event- und Werbepartner.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Event- und Werbepartner  berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden, sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen

Gegenansprüchen zulässig. Es gelten ausschließlich die im Angebot vermerkten Zahlungsbedingungen. Im Allgemeinen gelten die AGB von Event- und Werbepartner sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Event- und Werbepartner und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abänderungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingung kann nur schriftlich geändert werden. Soweit im Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist, und sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Herzberg.

 

 

Event- und Werbepartner | hickmann@eventundwerbepartner.de

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